Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung
Gesundheitsprüfung für Berufsunfähigkeitsversicherung: Tarif-Vergleich
Hinter dem Begriff Gesundheitsprüfung Berufsunfähigkeitsversicherung steht der berechtigte Wunsch des Versicherers, sich einen Einblick in Ihren aktuellen Gesundheitszustand zu verschaffen. Der Anbieter Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung möchte vor Abschluss des BU-Vertrages die Wahrscheinlichkeit einschätzen können, ob Sie tatsächlich berufsunfähig werden können und er folglich an Sie leisten müsste.
Entsprechend dem Ergebnis Ihrer Gesundheitsprüfung teilt Ihr BU-Versicherer Sie einer sogenannten Risikogruppe zu. Die Gesundheitsprüfung ist somit eine verbindliche Voraussetzung, bevor Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Vom Ergebnis Ihrer Gesundheitsprüfung macht der Versicherer abhängig, ob er überhaupt mit Ihnen einen Vertrag über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder nicht. Einen guten Überblick der für Sie in Frage kommenden Tarife mit den entsprechenden Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung liefert Ihnen unser unabhängiger und kostenloser Tarif-Vergleich.
Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Manche BU-Vermittler werben mit der Floskel „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung“. Lassen Sie sich hiervon nicht täuschen: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht. Das Risiko, dass Sie in absehbarer Zeit berufsunfähig werden, und Ihr BU-Versicherer dann an Sie leisten muss, wäre für ihn einfach zu groß, weshalb er ohne vorhergehende Gesundheitsprüfung keinen BU-Vertrag mit Ihnen abschließen wird.
Ablauf der Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Regelfall wird der potentielle Anbieter Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung von Ihnen fordern, dass Sie ihm ein Attest über Ihren aktuellen Gesundheitszustand vorlegen. In manchen Fällen genügt hierfür ein Gesundheitszeugnis Ihres Hausarztes, manche BU-Versicherer fordern Sie aber auch auf, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen, den der BU-Versicherer Ihnen vorschreibt.
Ein weiterer wichtiger Faktor, mit dessen Hilfe der BU-Anbieter entscheidet, ob er Sie gegen die drohende Berufsunfähigkeit versichert oder nicht, ist Ihr früherer Gesundheitszustand. Hierfür kann Ihr BU-Versicherer Sie auffordern, Ihren Hausarzt von seiner Schweigepflicht gegenüber Ihrem BU-Anbieter zu entbinden, so dass er ihn über Ihren früheren Gesundheitszustand befragen kann. Eine weitere Möglichkeit des Versicherers in dieser Sache ist auch, Ihnen einen Katalog von Fragen zu Ihrer früheren und aktuellen Gesundheit vorzulegen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen
Wenn Ihr BU-Versicherer Ihnen Gesundheitsfragen vorlegt, so müssen Sie ihm diese umfassend und wahrheitsgemäß beantworten. Nehmen Sie sich Zeit für die schriftliche Beantwortung der Gesundheitsfragen. Wenn Sie in einem oder mehreren Punkten unsicher sind, so holen Sie unbedingt Rat, beispielsweise von Ihrem Hausarzt, ein. Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass Sie die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß oder nur unvollständig beantwortet haben, hat Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung das Recht, Ihren Vertrag fristlos zu kündigen.
Besonders heikel wäre dies, wenn Sie bereits berufsunfähig sind und Ihr Versicherer bereits seit einiger Zeit an Sie geleistet hat. In diesem Fall hätte er das Recht, die bisher an Sie ausgezahlte Berufsunfähigkeitsrente in vollem Umfang von Ihnen zurück zu verlangen. Machen Sie es von Anfang an richtig und beantworten Sie die Ihnen vorgelegten Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß.
Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsprüfung nach Eintritt der BU
Die Gesundheitsprüfung nach Eintritt der BU kann von Ihrem BU-Versicherer bei Abschluss Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung vertraglich festgeschrieben werden. Wie in jedem anderen Versicherungsfall auch möchte Ihr BU-Anbieter sicher gehen, dass Sie tatsächlich einen Anspruch auf die Leistungen Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. In manchen Fällen genügt Ihrem Versicherer bereits ein entsprechendes Attest Ihres Hausarztes, manchmal wird Ihnen Ihr BU-Versicherer aber auch einen Arzt vorgeben, bei dem Sie sich bezüglich Ihrer Berufsunfähigkeit und deren Ausprägungsgrad untersuchen lassen müssen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Tarife immer vergleichen
Auch bezüglich der Gesundheitsprüfung lohnt sich immer ein Vergleich der einzelnen Berufsunfähigkeitsversicherungen und ihrer BU-Tarife. Die Strenge und Auswertungsgrundlagen der Gesundheitsprüfung unterscheiden sich nämlich nicht nur von BU-Versicherer zu BU-Versicherer, häufig gibt es hierbei sogar Unterschiede zwischen den einzelnen BU-Tarifen ein und des selben Versicherers.
Wenn Sie also Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen, können Sie auf Grund bestimmter Merkmale der Gesundheitsprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits erste Rückschlüsse auf deren Eignung für Sie ziehen. Ein Tarif-Vergleich schadet also nie, sondern er nützt immer, nutzen sie zu diesem Vergleich auch unbedingt den unabhängigen und kostenlosen Beitragsrechner zur Berufsunfähigkeitsversicherung.